Artenschutzrechtliche Prüfungen und Umweltberichte



Kommunale und private Bauvorhaben unterliegen den naturschutzrechtlichen Vorgaben und Gesetzen aus dem Bundesnaturschutzgesetz, in welches EU-Vorgaben einfließen und umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt dabei durch örtliche Begehungen und Untersuchungen. 

Dabei dient die sogenannte artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung als Voruntersuchung. Hierbei wird geklärt, ob durch Vorhaben rechtliche Verbotstatbestände gegen §44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden können.



An diese Vorprüfung findet anschließend die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung statt.  Inhaltlich werden in diesem Bericht alle relevanten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Vorkommen aufgeführt und wie gemäß Bundesnaturschutzgesetz damit zu verfahren ist. Dadurch werden auch nach FFH-Richtlinie der Schutz gefährdeter, wildlebender, heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume erfüllt.


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